Die entstehenden Kosten einer eventuellen Diagnostik und deren Therapie können im Vorfeld vor der Behandlung und nach vollständiger Meldung der Komplikation, mit dem Patienten besprochen werden. Hierfür bildet die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) die Basis.
Die alleinige vollständige Meldung einer Komplikation mit Fillern durch einen Patienten, Arzt oder Firma bleibt aber natürlich völlig kostenfrei.
Das zunehmende Bedürfnis, der Hautalterung im Gesichtsbereich mit minimal-invasiven ästhetischen Eingriffen entgegenzuwirken, hat ein immer stärker wachsendes Angebot an Behandlungsmöglichkeiten zur Folge.
21. Symposion für ästhetische, plastisch-rekonstruktive Gesichts-Chirurgie
Donnerstag 28.04 bis Sonntag 1.05 2011